Angaben gemäß § 5 TMG. Kein Agentur-Blabla, nur die Pflichtangaben — klar und vollständig.
Kontaktdaten als Bild dargestellt — Schutz vor automatisiertem Spam-Harvesting.
Hinrich Blume ist als Freiberufler im Bereich Mediengestaltung, Webdesign und journalistischer Tätigkeit tätig. Es gilt kein kammerpflichtiger Beruf; es bestehen keine berufsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 7 TMG.
Hinweis zur freiberuflichen Einordnung: Die Tätigkeit als Mediengestalter, Texter und Webdesigner gilt nach § 18 EStG in der Regel als freiberuflich. Eine Gewerbeanmeldung ist daher nicht erforderlich.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG besteht keine Umsatzsteuerpflicht.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr
Ich bin weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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